Unsere Projekte

Aus Ideen werden Projekte

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BÜCHER FÜR KIDS

Denn wer heute gerne liest, entdeckt die Welt von morgen – wir fördern den Zugang zu Büchern, um die Neugier und Bildung unserer Kinder nachhaltig zu stärken.

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EHRENAMTSBÖRSE

Jeder, der bereit ist, ehrenamtlich mitzuhelfen – egal wie oft – kann sich hier unverbindlich eintragen lassen. Die Bürgerstiftung vermittelt.

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SENIOREN-GEMEINSCHAFT

Wir planen regelmäßige Besuche in Seniorenheimen: zum Plausch, zum Zuhören oder zum Kaffee. Wir möchten Freude schenken und Mensch & Tier zusammenbringen. 

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KULTURELLES EVENT

Anlässlich des 1050-jährigen Jubiläums der Gemeinde Ankum planen wir ein besonderes Event, um dieses historische Ereignis gemeinsam gebührend zu feiern.

Hast Du auch eine Idee? Dann mach bei unserer Umfrage mit und wir finden gemeinsam raus, was Ankum bewegt.

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Die weltweit erste Bürgerstiftung wurde 1914 mit der Cleveland Foundation in Ohio gegründet. In Deutschland erfolgte die erste Gründung im Jahr 1996.

Bürgerstiftungen engagieren sich für ihre Heimat – mit eigenen Projekten, als Förderer anderer Initiativen und als Plattform für bürgerschaftliches Engagement. Sie sind unabhängig, verfolgen einen breiten Stiftungszweck und stehen allen offen.

In der Regel werden Bürgerstiftungen „von unten“, also gemeinschaftlich von vielen Bürgerinnen und Bürgern, gegründet. Unternehmen, Vereine, Kreditinstitute oder andere Organisationen können sich als Zustifter beteiligen.

Wie bei allen Stiftungen besteht ein zentrales Ziel darin, das Stiftungskapital kontinuierlich zu erhöhen, um langfristig wachsende Erträge für gemeinnützige Zwecke einsetzen zu können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.

Die offizielle Gründung (das sogenannte Stiftungsgeschäft) erfolgt am XXX durch die feierliche Unterzeichnung der Verpflichtungserklärungen durch die Gründungsstifter.

(Link zur Verpflichtungserklärung)

Die vergangenen Jahre waren geprägt von Corona und vielen negativen Nachrichten aus aller Welt – und auch die kommenden Jahre werden möglicherweise nicht einfacher. Ist es da nicht ein guter Zeitpunkt, selbst für positive Impulse zu sorgen?

Eine Bürgerstiftung kann unserem Ort neue Kraft, Zuversicht und Zusammenhalt geben.

Die Gerd-+-Gertrud-Billenkamp-Stiftung für Ankum unterstützt die Gründung der Bürgerstiftung und übernimmt die Kosten der Gründung.

Ja. In der Region gibt es bereits zahlreiche Bürgerstiftungen, die oft auch über eine gut gepflegte Homepage und aktuelle Projektinformationen verfügen, z. B.:

 Neuenkirchen-Vörden (Link)

 Damme (Link)

Weitere Bürgerstiftungen bestehen unter anderem in Holdorf, Osnabrück, Lingen, Cloppenburg, Vechta und Lohne. Erst im vergangenen Jahr wurde zudem die Bürgerstiftung in Visbek gegründet.

Idealerweise geht die Initiative von engagierten Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmern aus. So wird sichergestellt, dass die Stiftung frei von politischer Einflussnahme ist und dauerhaft unabhängig bleibt.

Die Höhe des Stiftungskapitals wird erst im Rahmen der Gründungsfeier bekannt gegeben. Es ergibt sich aus der Summe der unterzeichneten Verpflichtungserklärungen.

Angestrebt wird ein jährliches Budget von insgesamt 40.000 EUR.

Das eingezahlte Stiftungskapital ist dauerhaft zu erhalten („Ewigkeitsstiftung“) und darf nicht unmittelbar verwendet werden. Aus den Kapitalerträgen sollen jährlich etwa 20.000 EUR für die Stiftungsarbeit zur Verfügung stehen.

Weitere 20.000 EUR steuert die Gerd-+-Gertrud-Billenkamp-Stiftung für Ankum jährlich als Spende bei.

Die Organe der Stiftung sind:

  1. a) der Vorstand (3–7 Mitglieder),
  2. b) der Stiftungsrat (mindestens 5 Mitglieder),
  3. c) das Stifterforum, dem alle Gründungsstifter und Zustifter angehören.

Ja – und das ist kein Widerspruch. Wir sind überzeugt, dass wir vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die bisher kein Ehrenamt ausgeübt haben, eine attraktive Möglichkeit zur Mitarbeit bieten können.

Ob Vorstandsarbeit oder zeitlich begrenzte Projektmitarbeit – für jeden ist etwas dabei.

Und das Beste: Gutes tun darf auch Spaß machen. Außerdem lernt man dabei viele interessante und engagierte Menschen kennen.

(Link zur Satzung)

Die Satzung ist die „Verfassung“ der Stiftung. Sie legt die Stiftungszwecke und die Organisation dauerhaft fest.

Da eine Stiftung auf Dauer angelegt ist und sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen ändern können, sollte die Satzung möglichst wenig ausschließen und im rechtlichen Rahmen möglichst viele Handlungsspielräume offenhalten.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von:

  1. a) Bildung und Erziehung,
  2. b) Wissenschaft und Forschung,
  3. c) internationaler Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung,
  4. d) Jugend- und Altenhilfe sowie Sport,
  5. e) Kunst und Kultur,
  6. f) Brauchtum und Heimatpflege,
  7. g) Umwelt- und Naturschutz,
  8. h) mildtätigen Zwecken.

Die Förderung erfolgt in Ankum; in Einzelfällen auch darüber hinaus.

Die Stiftung verfügt über finanzielle Mittel und ehrenamtliches Engagement. Diese Kombination ermöglicht es, Projekte im Rahmen der Stiftungszwecke unbürokratisch und wirkungsvoll umzusetzen.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Projektvorschläge einbringen und sich ehrenamtlich an der Umsetzung beteiligen.

Intern kontrolliert der Stiftungsrat die Arbeit des Vorstands.

Extern prüft das Finanzamt regelmäßig die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel für gemeinnützige Zwecke. Zusätzlich überwacht die Stiftungsaufsicht ARL Weser-Ems die Einhaltung der Satzung sowie den Erhalt des Stiftungskapitals.

Für das Gütesiegel des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e. V. müssen zudem alle Qualitätsmerkmale erfüllt werden.

(Link: 10 Merkmale der Bürgerstiftungen)

Gründungsstifter werden durch ihre Unterschrift auf der Gründungsurkunde und eine einmalige Zuwendung von mindestens 3.000 EUR Mitgründer der Bürgerstiftung Ankum.

Sie werden lebenslang zum Stifterforum eingeladen. Eine Stiftung hat – anders als ein Verein – keine Mitglieder und keine Mitgliedsbeiträge. Das Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten.

Ja. Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt können Zuwendungen in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

(Link zum Infoblatt)

Ja. Neben finanziellen Zustiftungen sind auch Zeit-Stifter (ehrenamtliche Mitarbeit) und Ideen-Stifter jederzeit willkommen.

Eine Vereinsgründung ist zwar weniger aufwendig, setzt jedoch Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge voraus. Mit der Stiftung möchten wir diese Hürden bewusst vermeiden und möglichst viele Menschen zum Mitmachen einladen.

Mehrere Stiftungen und Stifterpersönlichkeiten in Ankum haben gezeigt, wie wertvoll dieses Engagement für die Gemeinschaft ist – dafür gilt ihnen unser herzlicher Dank.

 

Viele Menschen liegt die Entwicklung ihrer Heimat am Herzen. Eine Bürgerstiftung bündelt dieses Engagement dauerhaft. Eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht – warum also nicht eine gemeinsame Stiftung für Ankum?

Das ist unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen (z. B. wenn Organe dauerhaft nicht besetzt werden können).

In diesem Fall fällt das Stiftungsvermögen an die Gemeinde Ankum und darf weiterhin ausschließlich für gemeinnützige Zwecke vor Ort verwendet werden.